AGB

Diese AGBs beziehen sich auf Veranstaltungen (LAN-Parties) die der Verein organisiert.

§1 Allgemeine Bestimmungen

  • Die Veranstaltung dieser LAN-Party dient den Teilnehmern sich auszutauschen, miteinander an Computern und in Computernetzwerken zu Arbeiten und zu Spielen. Die Veranstaltung ist nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeträgen dient der Kostendeckung (Halle, Internet, Netzwerk, Strom, Equipment, usw). Weitere Details können den Vereinsstatuten entnommen werden.
  • Grundsätzlich erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr außer bei Nichtstattfinden der Veranstaltung.
  • Geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung kommen der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer Vereinsveranstaltungen zugute.
  • Der Veranstalter behält sich bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen zumindest den Ausschluss des Betreffenden von der weiteren Veranstaltung vor.
  • Sämtliche in den AGB enthaltenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

§2 Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung

  • Das Mindestalter für den Besuch der Veranstaltung ist 14 Jahre.  Besucher unter 16 Jahren benötigen eine volljährige Aufsichtsperson im Sinne des Jugendschutzgesetzes. Besucher unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung. Die entsprechenden auszufüllenden Vorlagen sind auf der jeweiligen Veranstaltungsseite zu unter "Downloads" zu finden. 
  • Zur Teilnahme an der Veranstaltung ist das Mitführen eines amtlichen Lichtbildausweises Voraussetzung. Dieser wird beim Eintritt kontrolliert!
  • Sollte der Ausweis oder die Einverständniserklärung nicht vorgelegt werden können,  wird den Zutritt zur Veranstaltung verweigert. 
  • Jeder Teilnehmer hat den bekanntgegebenen Teilnahmebetrag geleistet und kann dies auch in Form eines Erlagscheins oder einer Überweisungsbestätigung  belegen.
  • Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Netzwerkkarte/Kabel, etc. mit. Der Veranstalter verpflichtet sich zeitgerecht zu informieren, welche Hardware zur Teilnahme nötig ist.
  • Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft und -sicherheit seiner Geräte selbst verantwortlich. Eine private Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
  • Jeder Teilnehmer erkennt sonstige separat angekündigte Bestimmung zum erfolgreichen Abhalten der Veranstaltung an und akzeptiert diese.

§3 Bestimmungen während der Veranstaltung

  • Jeder Teilnehmer verpflichtet sich die allgemeinen "guten Sitten" anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen! Darunter verstehen wir mindestens
    • freundliches und höfliches Auftreten sowohl den Teilnehmern als auch den Veranstaltern gegenüber
    • keine Drogen
    • Alkoholkonsum in verantwortungsvollem Maße
    • keine gesetzeswidrigen Handlungen bzw. Gedankengut
    • Verbot von parteipolitischen Aktivitäten
  • Keine aggressiven Handlungen (mit und ohne Waffengebrauch) gegenüber Mitteilnehmern, Veranstaltern und Equipment.
  • Jeder Teilnehmer verpflichtet sich keine gesetzeswidrigen Aktivitäten im Rahmen der Veranstaltung zu begehen. Besonders hervorgehoben werden hier: Unerlaubte Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material, Verbreitung verbotener Datenbestände, Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen.
  • Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt besonders für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Der Veranstalter übernimmt hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrollen rechtlich und praktisch nicht durchführbar sind.
  • Der Betrieb von allgemein störenden Geräten, besonders von Lautsprechern und Subwoofern, ist nicht erlaubt.
  • Dem Teilnehmer ist untersagt den Betrieb der Veranstaltung mutwillig zu stören, dies gilt insbesondere für das Computernetzwerk und dessen Stromversorgung.
  • Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Der Veranstalter verpflichtet sich den Zugang zu den Veranstaltungsräumen zu regulieren. Der Veranstalter kann für Datenverlust und/oder ähnlichen Schaden an Computeranlagen der Teilnehmer, der nicht direkt ihm zuordenbar ist und aus seinem mutwilligen Verschulden hervorgeht, nicht belangt werden.
  • Der Veranstalter verpflichtet sich für jeden Teilnehmer einen Sitzplatz, Stromanschluss sowie Netzwerkanschluss zur Verfügung zu stellen.
  • Der Veranstalter verpflichtet sich etwaige technische Störungen so rasch wie möglich zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen. Im Falle, dass es zu temporären Ausfällen an Computer- oder Stromnetzwerken kommt, wird kein Eintrittsgeld zurückerstattet.
  • Der Veranstalter bietet bei mehrtägiger Veranstaltungsdauer entweder einen Schlafraum vor Ort (ohne Betten, Matratzen o.ä.) an oder Informationen zu Übernachtungsmöglichkeiten.
  • Das Rauchen ist während der Veranstaltung im Gebäude grundsätzlich verboten. Das Rauchen ist vor dem Gebäude und an markierten Plätzen erlaubt.
  • Alkoholkonsum ist im Gebäude unter Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in geringen Mengen gestattet. Sollte ein Teilnehmer betrunken sein bzw. unangenehm auffallen wird er von der Veranstaltung ausgeschlossen. Bei Verweigerung wird die Polizei verständigt.
  • Das Mitnehmen von Tieren und Waffen aller Art ist verboten.
  • Jeder Teilnehmer verpflichtet sich persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung von seinem Sitzplatz zu entfernen. Der Müll ist in den zur Verfügung gestellten Mülltrennern sortiert zu entsorgen.
  • Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schaden jeglicher Art.

§4 Rechte an Bild und Ton

Der Besucher erteilt durch die Teilnahme an der Veranstaltung seine ausdrückliche Zustimmung, dass die durch den Veranstalter (bzw. in dessen Namen beauftrage) vom Teilnehmer gemachte Aufnahmen entschädigungslos und ohne zeitliche Einschränkung digital oder analog gespeichert werden dürfen und die Aufnahmen oder Teile der Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere auch für Video-Übertragungen ins Internet und Fernseh- sowie Radio-Übertragungen.

Eigene Aufzeichnungen von Ton-, Film- und Fotoaufnahmen (außer für den rein privaten Gebrauch) sind nicht gestattet. Für eine Ausnahme ist eine schriftliche Erklärung des Veranstalters notwendig!   

§5 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Regelung ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt, in Kraft. Entsprechendes gilt auch für in den AGB enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der AGB bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

 

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